Aktuelle Infotexte
- Info des VDK - Kasse muss volle Kosten für Hörgerät übernehmen - veröffentlicht: 08.02.2018
SO HILFT DER VdK - Langer Atem zahlt sich aus:
Kasse muss volle Kosten für Hörgerät übernehmen.
Die Versorgung mit modernen Hörgerätesystemen ist ausgesprochen kostspielig. Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen daher häufig eine Kostenübernahme ab oder verweisen auf ein deutlich günstigeres Kassenmodell.
Das Dokument ist hier downloadbar. Es hat eine Größe von ca. 66 kB. - VERSORGUNGSMEDIZINVERORDNUNG (VersMedV) Versorgungsmedizinische Grundsätze - veröffentlicht: 14.05.2017
Die "Versorgungsmedizinische Grundsätze" umfasst die vom bisherigen Beirat gefassten und veröffentlichten Beschlüsse und Empfehlungen und spiegelt somit den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand der Versorgungsmedizin wider. Konkret handelt es sich dabei um
- Grundsätze zur versorgungsmedizinischen Bewertung von Schädigungsfolgen
- Grundsätze zur Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) sowie um Kriterien zur Ermittlung des Gesamt-GdS
- die Übernahme der "GdS/GdB-Tabelle"
- Grundsätze für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Abs.3 BVG
- Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 BVG
- Nachteilsausgleiche nach Teil 2 SGB IX
Das Dokument ist hier downloadbar. Es hat eine Größe von ca. 1,06 MB. - Aktuelle Info der Parität - veröffentlicht: 05.01.2017
Wie uns Frau Renate Rupp, die Referentin für Gesundheit, Selbsthilfe, Suchthilfe und Psychiatrie sowie Projektleiterin CARDEA 2.0 bei der Parität Thüringen mitteilte, wurde am 29.12.2016 das Bundesteilhabegesetz veröffentlicht.
Deshalb hat der Paritätische Gesamtverband in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner eine Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!" mit dem Schwerpunkt Wohnen und der Anlage "Das Bundesteilhabegesetz - Wann tritt was in Kraft?" von Anuschka Novakovic, (Referentin Abteilung Recht beim Paritätische Gesamtverband) erstellt.
Hier findet Ihr die o.g. Informationen:
- das Bundesteilhabegesetz
6,12 MB - die Handreichung der Parität zum Bundesteilhabegesetz
495 kB - die Anlage "Das Bundesteilhabegesetz - Wann tritt was in Kraft?"
331 kB
- das Bundesteilhabegesetz
- Ratgeber Krankenhaus vom Bundesministerium für Gesundheit
Wie uns Frau Rupp von der Parität mitteilte, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Broschüre mit dem Titel "Ratgeber Krankenhaus. Was Sie zum Thema Krankenhaus wissen sollten" herausgegeben. Mit der Broschüre soll Patientinnen und Patienten und/oder Angehörigen ein Leitfaden zur Verfügung gestellt werden, der über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus aufklären soll. Dazu zählt auch eine kurze Übersicht der Krankenhausversorgung in Deutschland sowie Informationen zu den Abläufen und Leistungen, die vor, während und nach einer Krankenhausbehandlung wichtig sind und beachtet werden sollten. Der volle Wortlaut kann hier eingesehen werden (1,35 MB groß). - Leitfaden für den Umgang mit Menschen mit Behinderung im Krankenhaus
Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. veröffentlichte im November 2016 ihren Leitfaden für den Umgang mit Menschen mit Behinderung im Krankenhaus gemäß § 20a Abs. 3 S. 3 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG). Der volle Wortlaut kann hier eingesehen werden. - Aktuelle Info der Parität
Wie uns Frau Renate Rupp, die Referentin für Gesundheit, Selbsthilfe, Suchthilfe und Psychiatrie sowie Projektleiterin CARDEA 2.0 bei der Parität Thüringen mitteilte, haben Patientinnen und Patienten seit 01. Oktober 2016 Anspruch auf einen persönlichen Medikationsplan, wenn sie gleichzeitig mindestens drei auf Kassenrezept verordnete, im Körper wirkende Medikamente anwenden und die Anwendung über mindestens vier Wochen vorgesehen ist.
Hier findet Ihr das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) herausgegebene Patienten-
informationsblatt und einen Flyer - ebenfalls von der KBV, der künftig in Arztpraxen ausgelegt werden soll.
Auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es Unterschiede bei den Beiträgen.
Sie können sogar erheblich sein. Zwar ist der Beitragssatz als Grundbetrag einheitlich. Doch viele Kassen erheben Zusatzbeiträge. Diese werden immer fällig, wenn die gesetzliche Kasse mit den Beiträgen ihrer Mitglieder ihre Kosten nicht decken kann. Wer keine zusätzlichen Beiträge zahlen will, muss sich eine billige Krankenkasse suchen.
Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen, die eine preiswerte Kasse wählen, können hunderte Euro im Monat sparen. Das rechnet das Portal für Krankenversicherungen, kvzentrale.com, vor. Nach einer Regelung, die seit dem Anfang des Jahres 2015 gilt, beteiligen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber lediglich am Grundbeitrag zu gleichen Teilen. Verlangt die Krankenkasse einen zusätzlichen Beitragsanteil, belastet das allein den Arbeitnehmer. Ein Zusatzbeitrag von einem Prozent ergibt bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro im Monat 30 Euro mehr Beitrag. Über 300 Euro spart das GKV Mitglied also, wenn es sich eine billige Krankenkasse sucht.
Der Zusatzbeitrag wird von der jeweiligen Kasse in jedem Jahr neu festgelegt. Dabei kann es passieren, dass aus einer billigen Kasse von einem Tag auf den anderen ein teurer Anbieter wird. Dann muss sich ein Mitglied, dass bei seinen Krankenkassenbeiträgen sparen will, einen neue Kasse suchen. Ein Problem ist das nicht. Denn das Mitglied kann problemlos kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nämlich immer für den Fall, dass die betreffende Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhöht oder ihn zum ersten Mal einführt. Auch eine ordentliche Kündigung ist möglich. Die Frist dafür beträgt zwei Monate zum Monatsende. Allerdings muss das Mitglied dafür mindestens 18 Monate der Kasse angehört haben.
Dazu gibt es von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein gut gemachtes e-book - hier kann man alles dazu Wichtige nachlesen ...
Hier der Text aus dem Internet
171 kBHier der Text aus dem Internet
138 kBHier der Text aus dem Internet
117 kBHier der Text aus dem Internet
110 kBHier der Entwurf aus dem Internet
570 kBHier die Verabschiedung aus dem Internet
906 kB
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
122 kBThüringer Maßnahmenplan vom 23. April 2012
1,04 MBNeufassung der Hilfsmittel-Richtlinie vom 15. März 2012
441 kBBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie
246 kBBeschluss des GKV-Spitzenverbandes über Festbetragsgruppensystem für Hörhilfen
209 kB