Aktuelle Urteile und Rechtssprechungen
- Versorgung eines hörgeschädigten Versicherten mit einem Hörgerät durch einstweiligen Rechtsschutz - veröffentlicht: 22.08.2017
Hier geht es um Versorgung eines Schwerhörigen im Eilverfahren, damit er die begehrten besseren Hörgeräte bekommt. Dem wurde aber nicht stattgegeben.
Abweisung des Eilantrages
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- Schadensersatz für schwerbehinderten Bewerber erstritten - veröffentlicht: 12.04.2017
Ein Schwerbehinderter hat sich bei der Ini Chemnitz beworben. Da er nicht zum Vorstellungsgespräch geladen wurde, sprach ihm das Landesarbeitsgericht Chemnitz ein volles Monatsgehalt zu. Der volle Wortlaut des Urteils kann hier eingesehen werden. Hier auch der Link zum Artikel des DGB ... - Urteil vom Bundessozialgericht - Gehörlose haben Anspruch auf Kostenübernahme für Rauchmelder - Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R
Hier der Text aus dem Internet
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BSG Urteil – Spezielle Rauchmelder für Gehörlose sind Hilfsmittel nach §33 SGB - Dieses Urteil ist auch für Leute mit einer hochgradigen, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit zutreffend! - Urteil vom LSG Bremen - Hörgerät muss schnell bewilligt werden - Aktenzeichen: L 2 R 438/13 ER
Hier der Text aus der Thüringer Allgemeinen
117 kB - Urteil vom Verwaltungsgerichtshofes - Rundfunkbeitrag für Behinderte ermäßigt
Aktenzeichen: 7 ZB 13.1817
Komplettbefreiung nur bei Bedürftigkeit
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- Anspruch auf teureres Hörgerät ist möglich - Gericht für vollständigen Behinderungsausgleich
Ein Hörbehinderter hat unter Umständen auch Anspruch auf ein Hörgerät, das teurer als der vorgesehene Festbetrag ist, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Die Kassen seien für einen möglichst vollständigen Behinderungsausgleich zuständig und müssten auf den Akustiker einwirken, dass er für den Festbetrag ein angemessenes Hörgerät liefert.
... In dem Fall war ein Versicherter auf 2800 Euro Mehrkosten für seine neuen Hörgeräte sitzengeblieben. Da die Geräte ihm aber ein um 20 Prozent besseres Hören als das gängige Festpreismodell ermöglichten, muss die Kasse den Richtern zufolge die Anschaffung übernehmen. Nach dem zwischen den Kassen und der Innung geschlossenen Vertrag seien Akustiker verpflichtet, für Hörbehinderte aller Schweregrade Hörgeräte ohne Mehrkosten zu beschaffen. Darauf müsse die Kasse drängen und können nicht dem Versicherten aufbürden, bei verschiedenen Akustikern Preisangebote einzuholen, so das Gericht.
Aktenzeichen: L10 R 579/10 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Gericht stärkt Rechte Schwerbehinderter - Vertrauensperson muss befragt werden
Vertrauenspersonen von Schwerbehinderten in Betrieben müssen bei einer Neubesetzung einer Stelle immer gefragt werden. Einzige Ausnahme sei der ausdrückliche Verzicht des Bewerbers darauf.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor. In dem aktuellen Fall hatte eine Spielbank in Berlin zwei Stellen als „Tischchef“ ausgeschrieben. Daraufhin bewarben sich der Vertreter der schwerbehinderten Angestellten in dem Unternehmen sowie dessen Stellvertreter auf die Positionen. Wegen eines möglichen Interessenkonfliktes entschied sich der Arbeitgeber schließlich, beide Beauftragten nicht hinzuziehen. Die Stellen bekamen schließlich andere Bewerber.
Der stellvertretende Schwerbehindertenbeauftragte klagte daraufhin wegen Diskriminierung gegen die Entscheidung. Die Bundesrichter hätten Indizien dafür gesehen, dass die Vertretung nicht beteiligt worden sei, sagte eine Gerichtssprecherin. Demnach hätte ein Konflikt nur dann verhindert werden können, wenn der Kläger darauf verzichtet hätte, den Schwerbehindertenvertreter hinzu zu ziehen. Selbst eine Konkurrenzsituation erlaube es dem Arbeitgeber nicht, eigenständig auf eine Anhörung zu verzichten, erklärten die Richter.
Das BAG verwies den Rechtsstreit zurück an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dort müsse nun geklärt werden, ob die verpflichtende Förderung schwerbehinderter Menschen verletzt worden sei und eine Entschädigung gezahlt werden müsse.
Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht Erfurt 8 AZR 574/12 - Urteil vom 17. Dezember 2009 - Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf die Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen.
- Aktenzeichen: B 3 KR 20/08
Ausgleich der konkret vorliegenden Hörbehinderung
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- Urteil vom 13. November 2009 - Teilhabe am Arbeitsleben umfasst auch die Kosten für Hilfsmittel
SG Frankfurt/M. - Aktenzeichen: S 6 R 834/08
Urteil zur Teilhabe am Arbeitsleben
26 kB - Urteil vom vom 31. Mai 2009 - Behinderungsausgleich durch digitale Höörgeräteversorgung
Sozialgericht Leipzig - Aktenzeichen: S 8 KR 245/07
SG-Urteil über Behinderungsausgleich durch digitale Hörgeräteversorgung
24 kB - Urteil vom vom 19. Mai 2009 - Kosten von Hörgerätebatterien - Aktenzeichen: B 8 SO 32/07 R
BSG-Urteil üüber Kosten von Hörgerätebatterien
85 kB - Urteil vom 2008 - Kostenübernahme für ein Personenrufsystem - LSG Niedersachsen-Bremen
Aktenzeichen: L 1 KR 151/08
Kostenübernahme für ein Personenrufsystem
18 kB - Juris-Info über das BSG Urteil vom 21.08.2008 - Aktenzeichen: B 13 R 33/07 R
Juris-Info über das BSG Urteil
29 kB - Juris-Info über Urteil vom 22.05.2008 über Kostenübernahme bzw -erstattung eines Hörgerätes mit Sonderfunktionen zum Ausgleich der Behinderung
- LSG Berlin Brandenburg
Aktenzeichen: L 15 B 242/07 SO ER7
Urteil über volle Kostenübernahme
49 kB - Urteil vom 01.06.2006 - Krankenkasse wurde zur vollen Kostenübernahme verpflichtet
Sozialgericht Lübeck - Aktenzeichen: S 3 KR 201/05
Urteil über volle Kostenübernahme
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- Krankenkasse muss Schwerhörigen-Telefon bezahlen - Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis
Telefonieren ist nach einem Urteil des Dresdner Sozialgerichtes ein menschliches Grundbedürfnis.
Deshalb muss die Krankenkasse auch ein Schwerhörigen-Telefon bezahlen, entschieden die Richter in einem im August 2005 bekannt gewordenen Urteil (Aktenzeichen: S 18 KR 398/02). Die 51 Jahre alte schwerhörige Klägerin konnte eine normales Telefon nicht benutzen. Einen Apparat mit Verstärker für 154 Euro wollte die AOK aber nicht bezahlen. Das Gericht gab der Klage statt. Die Frau muss nur einen Eigenanteil von 20 Euro tragen.
"Heutzutage verfügen 97 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Festnetzanschluss. Telefonieren ist damit kein außergewöhnliches Bedürfnis, das nur bei einem besonderen Bedarf befriedigt werden muss", argumentierten die Richter. Deshalb sei die Krankenkasse verpflichtet, die Behinderung der Klägerin auszugleichen und ihr das Telefonieren zu ermöglichen.
Hinweis aus der Thüringer Allgemeinen: Man müsste genau die Urteilsbegründung lesen und prüfen, ob bei jedem, der einen Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis hat, die Beeinträchtigung für eine Ermäßigung ausreicht oder ob noch zusätzliche Einschränkungen wie in der Mobilität oder bei der Sehfähigkeit hinzukommen müssen. Stellen Sie doch beim Beitragsservice in Köln einen Antrag auf Befreiung oder Absenkung des Beitrages, schicken Sie die Kopie ihres Behindertenausweises sowie das Aktenzeichen des Gerichtsurteils mit. Und warten ab.